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Zollvertretung

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WR Group bietet Dienstleistungen eines Zollvertreters gemäß den Vorschriften des Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion an. Wir vertreten Sie bei der Zollabfertigung jeder Art von Waren und Ausrüstung

Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, berechnen die Zollkosten und beraten Sie in allen Fragen der Zollabfertigung.

Die Handlungen, Rechte und Pflichten eines Zollvertreters werden im Artikel 55 des Zollkodex der EAWU sowie im Artikel 60 des Föderalen Gesetzes Nr. 289-FZ „Über die Zollregulierung in EAWU und über die Änderung einiger gesetzlicher Akte der EAWU‟ vom 3. August 2018 festgelegt.

Der Zollvertreter ist ein offizieller Vertreter des Zolldeklaranten bei der Ausführung von Handlungen im Rahmen des Zollabfertigungsverfahrens von Waren. Der Zollvertreter handelt gemäß einem abgeschlossenen Vertrag

Der Zollvertreter ist also ein Bindeglied zwischen einem Wirtschaftsbeteiligten (Zolldeklarant) und den Zollbehörden. Der Zollvertreter kann nur eine juristische Person sein, die im Register der Zollvertreter des entsprechenden EAWU-Mitgliedstaates eingetragen ist.

Prüfen Sie auf der offiziellen Website des Föderalen Zolldienstes, ob die zutreffende Organisation ins Register der Zollvertreter aufgenommen ist.

Da der Zollvertreter beim Zollverkehr für den Zolldeklaranten und in dessen Namen handelt, hat er in der Regel die gleichen Rechte wie die Person, die ihn zur Vertretung seiner Interessen gegenüber den Zollbehörden bevollmächtigt.

Die Dienstleistungen der Zollvertretung, die von der WR Group angeboten werden, umfassen:
  • Volle rechtliche Unterstützung Ihrer Außenwirtschaftstätigkeit in Fragen der Zollabfertigung
  • Beratung in allen Phasen des Zollabfertigungsverfahrens
  • Anmeldung des/der Wirtschaftsbeteiligten bei der Zollbehörde
  • Vorbereitung des erforderlichen Dokumentenpakets, vorläufige Analyse und Prüfung der Dokumentation
  • Auswahl einer korrekten Zolltarifnummer
  • Unterstützung bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen, Lizenzen, sowie Ausstellung von Zertifikaten
  • Berechnung und Bezahlung der Zollgebühren
  • Ausfüllen und Einreichen von Zolldeklarationen (in elektronischer oder schriftlicher Form)
  • Unterbringung der Ladung im Zolllager und Kontrolle der Lagerung
  • Zolldarlegung der Ladung sowie Kontrolle über deren Freigabe und Verlassen der Zollkontrollzone

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