Die Zolllagerung ist ein wesentlicher Bestandteil des Zollabfertigungsverfahrens. WR Group unterbringt Ihre Ladung in einem Zolllager und gewährleistet die Freigabe der Waren aus dem Zolllager im Rahmen der Zollabfertigung
Jede Zollstelle verfügt über ein Lager für die vorübergehende Lagerung. Das Zolllager ist eine von der Zollbehörde unabhängige juristische Person und stellt ein speziell eingerichtetes Gebäude oder eine offene Fläche dar, die für die vorübergehende Lagerung von Waren bestimmt ist. Jede Ladung, die an einer Zollstelle auf dem Territorium der EAWU eintrifft, wird für die Dauer des Zollanmeldeverfahrens bis zur Überführung der Waren in den freien Verkehr in einem Zolllager gelagert.
Die Beziehungen zwischen dem Zolllager-Eigentümer und einem Zolldeklaranten bzw. seinem Vertreter beruhen auf einer vertraglichen Grundlage. Die Kosten für die Unterbringung und Lagerung der Ladung in einem Zolllager sowie die ggf. benötigten Be- und Entladearbeiten sind in den Zollgebühren nicht enthalten und werden separat bezahlt.
WR Group organisiert die Platzierung, Lagerung und Freigabe von Gütern aus beliebigen Zolllagern weltweit im Rahmen eines umfassenden Dienstleistungspakets für die Zollabfertigung ohne Abschluss zusätzlicher Verträge und ohne Zahlung zusätzlicher Rechnungen
Die Zolllagerung setzt immer die physische Präsenz der Ladung an der Zollstelle in einer Zollkontrollzone. Bei der Ankunft der Ladung am Zolllager muss der Zollvertreter die Zollbehörde über das Eintreffen der Waren in der EAWU informieren
Die WR Group wird alle für die Unterbringung der Ladung im Zolllager erforderlichen Dokumente vorbereiten und einreichen
- Nach Vorlage der Dokumente mit den Angaben zu der Ladung, dem Absender und Empfänger der Ware sowie dem Ausfuhr- und Bestimmungsland ist die Zollbehörde verpflichtet, die oben genannten Dokumente innerhalb von 1 Stunde zu registrieren
- Nach der Registrierung gilt die Ladung als zwischengelagert
- Nach der Freigabe der Ware durch den Zoll kann die Ladung das Zolllager verlassen. Die physische Ausgabe der Ware vom Zolllager erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Stunden nach der dokumentarischen Freigabe der Ware durch die Zollbehörde