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Zollkosten

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Als Zollkosten gelten Pflichtabgaben, die von den Zollbehörden im Zusammenhang mit dem Warenverkehr über die Zollgrenze der EAWU erhoben werden.

Der Zahler der Zollkosten ist immer ein Zolldeklarant bzw. sein offizieller Vertreter. Alle Zollkosten werden auf der Grundlage des Zollwerts der Ware und deren physischen Eigenschaften (Menge, Gewicht) berechnet.

Die Zollkosten umfassen gemäß Artikel 46 des Zollkodex der EAWU Folgendes:

 

Zollgebühr

Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Herkunftsland ist in der Regel keine Zollgebühr (Ausfuhrzoll) zu entrichten. Meistens sind die exportierten Waren auch von der Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuer-Zahlung befreit.

Im Gegensatz zum Ausfuhrzoll stellt die Einfuhrzollgebühr eine Pflichtabgabe dar, die von der Zollbehörde im Bestimmungsland erhoben wird, wenn Waren aus dem Ausland importiert werden. Die Einfuhrzollsätze für Waren, die in das Zollgebiet der EAWU eingeführt werden, sind im Einheitlichen Zolltarif der EAWU festgelegt.

Wenden Sie sich an die Spezialisten der WR Group. Wir helfen Ihnen bei der individuellen Berechnung der Zollgebühr.

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Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz für exportierte Waren beträgt 0%.

Bei der Wareneinfuhr in die EAWU gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, je nach Art der Waren und der Steuergesetzgebung einzelner Mitgliedstaaten der Union. In der Russischen Föderation betragen die Mehrwertsteuersätze 10% und 20%. Es gibt unter anderem Produktkategorien, die nach EAWU steuerfrei eingeführt werden können. Dies sind z. B. Waren, die durch Staatseinrichtungen bezogen werden, oder bestimmte Arten von medizinischen Produkten und technologischen Ausrüstungen, die in EAWU nicht in ähnlicher Form hergestellt werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer wird durch Addition des Zollwerts der Waren, der Zollgebühr und der Verbrauchsteuer festgelegt.

Kontaktieren Sie die Spezialisten der WR Group. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und der individuellen Ermittlung des Mehrwertsteuersatzes.

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Verbrauchsteuer

Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Die Steuersätze für verbrauchsteuerpflichtige Produkte sind in den Artikeln des Steuergesetzbuches jedes einzelnen Mitgliedstaates der Union festgelegt.

Wenden Sie sich an die Zollexperten der WR Group. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsteuer und der Ermittlung des Steuersatzes für das laufende Jahr.

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Zollabgaben

Die Zollabgaben werden durch die Zollbehörden für die Abwicklung von Zollvorgängen erhoben, wenn die Ware die Zollgrenzen der EAWU überquert. Die Notwendigkeit der Zahlung von Zollabgaben wird durch Artikel 47 des Zollkodex der EAWU geregelt. Gemäß Artikel 47 werden die Arten und Sätze der Zollabgaben von jedem EAWU-Mitgliedsstaat individuell festgelegt.

Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über die Höhe der Zollabgaben bei der Verzollung Ihrer Waren im Bestimmungsland.

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