Wenden Sie sich an die Spezialisten der WR Group. Wir helfen Ihnen bei der individuellen Berechnung der Zollgebühr.
Zusammenarbeit jetzt starten
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz für exportierte Waren beträgt 0%.
Bei der Wareneinfuhr in die EAWU gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, je nach Art der Waren und der Steuergesetzgebung einzelner Mitgliedstaaten der Union. In der Russischen Föderation betragen die Mehrwertsteuersätze 10% und 20%. Es gibt unter anderem Produktkategorien, die nach EAWU steuerfrei eingeführt werden können. Dies sind z. B. Waren, die durch Staatseinrichtungen bezogen werden, oder bestimmte Arten von medizinischen Produkten und technologischen Ausrüstungen, die in EAWU nicht in ähnlicher Form hergestellt werden.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer wird durch Addition des Zollwerts der Waren, der Zollgebühr und der Verbrauchsteuer festgelegt.
Kontaktieren Sie die Spezialisten der WR Group. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und der individuellen Ermittlung des Mehrwertsteuersatzes.
Zusammenarbeit jetzt starten
Verbrauchsteuer
Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erhoben wird.