Je nach Produktkategorie gelten unterschiedliche Qualitätssicherungssysteme.
Vor Beginn des Verfahrens zur Bewertung der Produktkonformität ist es notwendig, festzustellen:
Basierend auf den Informationen über den Produktnamen und -zweck sowie der Zolltarifnummer beurteilen die Spezialisten der WR Group die Notwendigkeit der Konformitätsbewertung von Produkten gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU.
Für einige Produkttypen ist die Konformitätsbewertung gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht erforderlich. In diesem Fall wird eine Negativbescheinigung ausgestellt, die eine offizielle Entscheidung über die Verweigerung der Zertifizierung enthält. Eine negative Entscheidung über den Antrag kann ausschließlich von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erteilt werden. Die Negativbescheinigung muss den Zollbehörden bei der Einfuhr von entsprechenden Produkten ins Gebiet der EAWU vorgelegt werden. Sie rechtfertigt das Nicht-Vorhandensein von Zulassungsunterlagen für die Produkte und deren Nicht-Vorlage bei den Kontroll- und Aufsichtsbehörden.
WR Group stellt Negativbescheinigungen für die Produkte aus, die keiner Zertifizierungspflicht nach den Anforderungen der Technischen Regelwerke der EAWU unterliegen.
Anforderungen welcher Technischen Regelwerke unterliegt das Produkt?
Auf dem einheitlichen Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gelten 49 Technische Regelwerke. Die Experten der WR Group bestimmen, welchen Technischen Regelwerken der EAWU die Produkte unterliegen, und stellen eine Liste der für die Konformitätsbewertung erforderlichen Dokumente zur Verfügung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erfüllung der Anforderungen der Technischen Regelwerke zu bestätigen: durch die Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder durch die Registrierung einer EAC-Konformitätserklärung. Welche der beiden Formen der Konformitätsbewertung für das konkrete Produkt gilt, wird durch das jeweilige Technische Regelwerk festgelegt.
Der Hauptunterschied zwischen einem EAC-Zertifikat und einer EAC-Konformitätserklärung (-Deklaration) besteht in der Aufteilung der Verantwortung zwischen dem Produkthersteller und der Organisation, die die Konformitätsbewertung durchführt. Bei der Ausstellung eines EAC-Zertifikats sind der Antragsteller und die akkreditierte Zertifizierungsstelle gleichermaßen für die Konformität der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften verantwortlich. Bei der Registrierung einer EAC-Deklaration liegt die Verantwortung vollständig beim Antragsteller.
WR Group stellt EAC-Zertifikate aus und registriert EAC-Konformitätserklärungen gemäß den Anforderungen der aktuellen Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Alle möglichen Schemen für die Konformitätsbewertung sind unter den Einheitlichen Konformitätsbewertungsschemen dargestellt, die durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 18. April 2018 Nr. 44 genehmigt wurden. Es gibt 9 Zertifizierungsschemen und 7 Deklarationsschemen. Welche Schemen für ein konkretes Produkt gelten, wird durch das jeweilige Technische Regelwerk festgelegt. Die einheitlichen Schemen definieren spezifische Aktivitäten und Verfahrensschritte, die erforderlich sind, um eine Entscheidung über die Produktkonformität zu treffen. Verschiedene Schemen gelten für Serienprodukte, Charge-Produkte und Einzelerzeugnisse.
Die Zertifizierungsexperten der WR Group helfen bei der Festlegung eines Zertifizierungs- oder Deklarationsschemas für Produkte unter Berücksichtigung der Menge der importierten Waren und stellen eine Liste der für die Konformitätsbewertung erforderlichen Dokumente zur Verfügung.
Das Verfahren zur Konformitätsbewertung von Produkten gemäß den Anforderungen der Technischen Regelwerke der EAWU ist ein komplexer Prozess. WR Group durchläuft konsequent die Phasen des Verfahrens zur Ausstellung von EAC-Zertifikaten und Registrierung von EAC-Konformitätserklärungen und übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Normen und Gesetze.
Laut der Gesetzgebung der EAWU, nur eine in einem EAWU-Mitgliedstaat ansässige juristische Person kann die Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder die Registrierung einer EAC-Konformitätserklärung beantragen.
WR Group bietet Dienstleistungen eines Antragstellers in der EAWU an. Unser Antragsteller ist eine eingetragene juristische Person auf dem Territorium der EAWU. Wir erstellen einen Antragstellervertrag und erteilen eine Vollmacht zur Unterzeichnung. Wir begleiten beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Neben dem Antrag muss der Antragsteller ein Dokumentenpaket vom Hersteller bei der Zertifizierungsstelle vorlegen. Jedes Dokumentenpaket wird individuell gemäß den Anforderungen der Technischen Regelwerke gestaltet. Alle rechtlichen und technischen Dokumente, die für die Konformitätsbewertung erforderlich und Bestandteile des Dokumentenpakets sind, müssen ins Russische übersetzt werden.
Experten der WR Group stellen Ihnen Checklisten mit Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Konformitätsbewertung nach den Anforderungen der Technischen Regelwerke erforderlich sind. Wir unterstützen bei der Erstellung technischer Dokumentation. Eigene technische Redakteure der WR Group erstellen vollständige und detaillierte technische Dokumente in der russischen Sprache unter Berücksichtigung der Anforderungen der nationalen Standards.
Akkreditierte Übersetzer der WR Group übersetzen Texte aus jeder Sprache der Welt ins Russische und liefern Dokumente in einem redigierten Format.
Je nach zutreffendem Konformitätsbewertungsschema muss der Hersteller Produktmuster für die Testdurchführung in einem akkreditierten Labor in der Eurasischen Wirtschaftsunion bereitstellen. Die Auswahl der Produktmuster erfolgt gemäß den Anforderungen der zwischenstaatlichen Norm GOST 31814 „Konformitätsbewertung. Allgemeine Bestimmungen für die Auswahl der Produktmuster für Überprüfung bei der Konformitätsbewertung‟ und der einzelnen Technischen Regelwerke der EAWU.
Akkreditierte Zertifizierungsexperten der WR Group organisieren die Auswahl der Produktmuster für die Testdurchführung und kontrollieren die Einhaltung der Verfahrensanforderungen, einschließlich der versiegelten Verpackung, des Musterversands und der Ausstellung der entsprechenden Akten.
Die Prüfung von Produktmustern im Rahmen des EAC Zertigfizierungsverfahrens muss zwingend in einem akkreditierten Prüflabor in einem EAWU-Land stattfinden. Dabei müssen Produktmuster wie alle anderen Waren, die die Grenzen Russlands oder anderer EAWU-Länder überschreiten, das Zollabfertigungsverfahren durchlaufen. Das Vorhandensein eines Abfertigungsschreibens ist eine Voraussetzung für die spätere Ausstellung eines EAC-Zertifikats durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
WR Group liefert Produktmuster schnell und zuverlässig an ein akkreditiertes Prüflabor in der EAWU. Wir führen Testmuster in die EAWU ein und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Zollabfertigungsverfahrens und die Zollanmeldung.
Die Analyse des Produktionsbetriebs ist eine der Voraussetzungen für die Ausstellung des erforderlichen EAC-Zertifikats für Serienprodukte. Zur Bewertung des Zustandes des Produktionsbetriebs besucht ein akkreditierter Zertifizierungsexperte den Produktionsstandort der zu zertifizierenden Produkte. Der Experte prüft das Vorhandensein von normativen und technischen Unterlagen, die Gebrauchstauglichkeit und die bestimmungsmäßige Verwendung der Ausrüstung, die Kompetenz des Personals, die Kennzeichnung der Ausrüstung, das System der Eingangs-, Abnahmekontrolle sowie der wiederkehrenden Prüfungen, den Zustand von Messgeräten. Der Plan für das Auditverfahren und für die Überprüfungsgegenstände wird für jede Produktionsstätte individuell erstellt. Der akkreditierte Experte hält den Auditverlauf und die -ergebnisse sowie die erforderlichen Korrekturmaßnahmen in einem Bericht über die Produktionsbetriebsanalyse fest. Auf der Grundlage dieses Berichts entscheidet die Zertifizierungsstelle über die Ausstellung des EAC-Zertifikats.
Das Verfahren des Produktionsaudits ist durch die nationale Norm GOST R 54293 „Produktionsaudit im Rahmen der Konformitätsbewertung“ geregelt.
WR Group organisiert die Anreise von einem akkreditierten Experten zu Produktionsstätten weltweit. Beim Produktionsaudit überprüfen die Experten der WR Group den Zustand der zu kontrollierenden Betriebsobjekte gemäß dem erstellten Plan und bewerten die Erfüllung jeder Anforderung. Wir stellen ein Gutachten in Form eines Aktes mit allen Anhängen zur Verfügung.
Die Freigabe des Entwurfs eines EAC-Zertifikats oder einer EAC-Konformitätserklärung ist eine wichtige Phase im Konformitätsbewertungsprozess für die WR Group. Vor der Ausstellung von EAC-Zertifikaten und Registrierung der EAC-Deklarationen senden wir dem Hersteller einen Entwurf des Dokuments, damit er die Richtigkeit der Angaben im Dokument überprüfen und bestätigen kann. Um einem ausländischen Hersteller die Überprüfung der Daten zu erleichtern, stellen wir ihm den Entwurf des Zertifikats oder der Konformitätserklärung mit einer Übersetzung ins Englische zur Verfügung.
Nach der Ausstellung des EAC-Zertifikats bzw. der Registrierung der EAC-Konformitätserklärung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wird die Nummer des Dokumentes in das einheitliche Register des nationalen Akkreditierungssystems „Rosakkreditatsiya“ eingetragen. Das Originaldokument wird dem Antragsteller zugesandt und bis zum Gültigkeitsfristablauf bei ihm aufbewahrt. Der Hersteller erhält eine beglaubigte Kopie des EAC-Zertifikats/der EAC-Deklaration.
Produkte, die Zertifikate oder Konformitätserklärungen gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion erhalten haben, müssen mit einem EAC-Zeichen markiert werden. Das EAC-Zeichen als ein einheitliches Zeichen für den Warenverkehr auf dem EAWU-Markt, seine Form, Größe und Anwendungsregeln sind durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 15. Juli 2011 Nr. 711 „Über ein einheitliches Zeichen für den Warenverkehr auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion und die Regelung für seine Anwendung“ genehmigt.
Die EAC-Kennzeichnung wird durch eine Kombination von 3 stilisierten Buchstaben „E“, „A“, „C“ dargestellt, die unter Verwendung von rechten Winkeln mit gleicher Breite und Höhe abgebildet werden und die exakte Proportionen eines Quadrats auf einem Kontrast- oder Lichthintergrund bilden. Die Abkürzung EAC steht für Eurasische Konformität (Engl. „Eurasian Conformity“).
Der Bereich für die Markierung der Produkte, Verpackungen und Warenbegleitdokumenten mit einem EAC-Zeichen ist in den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU und TR EAWU festgelegt. Wenn die Kennzeichnung nicht auf das Produkt selbst aufgetragen werden kann, wird sie auf die Betriebsdokumentation angebracht. Die Größe des einheitlichen Zeichens wird vom Hersteller oder Lieferanten, der das Benutzungsrecht dafür erhalten hat, bestimmt. Die Standartgröße muss mindestens 5 mm betragen.
Die EAC-Kennzeichnung zeigt, dass das Produkt ein Zertifizierungs- oder Deklarationsverfahren und die erforderlichen Labortests durchlaufen hat, und bestätigt eindeutig die Übereinstimmung der Produkte mit den für sie geltenden Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion.
WR Group berät bei die Produktmarkierung mit einem EAC-Zeichen und überprüft die Richtigkeit eines Markierungsentwurfs. Wir übersetzen den Entwurf einer EAC-Markierung ins Russische. Wir entwickeln Entwürfe von Typenschildern mit einem EAC-Zeichen für die Ausrüstung in zwei Sprachen unter Einhaltung der Anforderungen an die Darstellung und die Position der Kennzeichnung.
Das Brandschutzzertifikat ist eine Voraussetzung für die Konformitätsbewertung der Produkte gemäß den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU und TR EAWU sowie des GOST-R-Systems mit der anschließenden Ausstellung von Zertifikaten oder Konformitätserklärungen
Die staatliche Registrierung hat die nationalen Systeme der Hygienezertifizierung ersetzt. Das einheitliche Verfahren der staatlichen Registrierung gilt in der Eurasischen Wirtschaftsunion seit dem 1. Juli 2010.
Produkte, die bei der Einfuhr nach EAWU einer Pflichtzertifizierung nach GOST unterliegen, fallen in den Geltungsbereich der Regierungsverordnung Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 „Über die Genehmigung einer einheitlichen Liste der Produkte, die einer Pflichtzertifizierung unterliegen, und einer einheitlichen Liste der Produkte, deren Konformitätsbestätigung in Form einer Konformitätserklärung erfolgt“.
Die Betriebssicherheitsprüfung wird in Bezug auf Ausrüstung angewendet, die nicht den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegt. Die Ausrüstung muss in zwei Fällen eine Betriebssicherheitsprüfung durchlaufen: vor der Inbetriebnahme in einer gefährlichen Industrieanlage und bei der Wiederinbetriebnahme nach einer Modernisierung, dem Weiterverkauf usw. Die sicherheitstechnische Prüfung wird durchgeführt, um Unfälle und Betriebsstörungen in den Industrieanlagen zu vermeiden.
Begutachtung der industriellen Sicherheit anfragen