Bei der Vorbereitung von Waren oder Ausrüstung für den internationalen Transport muss der Absender eine Reihe von Transportdokumenten vorbereiten, welche die Informationen über die Art, die quantitative und qualitative Zusammensetzung der Ladung sowie Daten des Absenders und Empfängers enthalten. Neben der Durchführung der globalen Transporte wird Sie die WR Group auch bei der Erstellung, Prüfung und Vervollständigung aller für den Transport erforderlichen Unterlagen gemäß der geltenden Gesetzgebung und den Vorschriften des Zollkodex des jeweiligen Landes unterstützen.
Die Transportdokumente umfassen Versand-, Finanz- und Genehmigungsdokumentation. Im Allgemeinen können die Transportbegleitpapiere mit der folgenden Liste dargestellt werden:
- – CMR-Frachtbrief
- – Invoice, Proforma-Invoice
- – Packliste
- – Ausfuhranmeldung EX-1
- – Versandschein T-1
- – Ursprungszeugnis der Waren СТ-1
- – Zertifikat gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU/TR EAWU) usw.
CMR-Frachtbrief
ist das wichtigste Transportdokument, das Informationen über das Gewicht und die Anzahl der Ladungsstücke, deren Zustand, Verpackung, die Angaben zur Verplombung sowie eine Liste aller anderen Dokumente enthält, die den Transport begleiten, z.B. Zertifikate und Genehmigungen. Der Frachtbrief wird am häufigsten im internationalen Güterlandtransport verwendet. Seine Sonderformen sind für den Schienen-, See- und Lufttransport gedacht. Der Frachtbrief wird vom Absender der Waren oder Ausrüstung in mindestens drei Ausfertigungen erstellеt. Das Dokument wird vom Absender und dem Beförderer unterschrieben. Die Unterschriften müssen jeweils mit einem Stempel beglaubigt werden.
Invoice und Proforma-Invoice
(die im Gegensatz zu einem Invoice kein Zahlungsbeleg ist) sind Handelsrechnungen für die zu liefernden Waren. Beide Dokumente sind in der Staatssprache der Bestimmungsland jeweils in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Außerdem empfehlen die Spezialisten der WR Group, beide Handelsrechnungen ins Englische zu übersetzen.
Packliste
ist eine Ergänzung zum Invoice und enthält ein Verzeichnis der Einzeleinheiten der Ladung mit Angabe der einzelnen Packstücke, der Verpackungsarten sowie des Brutto- und Nettogewichts. Packlisten sollten in der Staatssprache des Bestimmungslandes, vorzugsweise zusätzlich in Englisch, in 5-facher Ausfertigung erstellt werden.
Ausfuhranmeldung EX-1
bestätigt die Ausfuhr von Waren, die im Ursprungsland hergestellt und aus dem Ursprungsland exportiert werden
Versandschein T-1
gilt als ein Garantienachweis für den Zolltransit und wird auf der Grundlage des Invoices und der Packliste erstellt
Ursprungszeugnis CT-1
weist das Herkunftsland der Ware nach. Bei der Einfuhr von Waren und Ausrüstung in die EAWU-Länder (Eurasien, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) muss ein Ursprungszeugnis – mindestens in einer Ausfertigung – vorgelegt werden, das von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes (in der Regel ist es eine Industrie- und Handelskammer) bescheinigt wird
Für viele Typen der Produkte und Ausrüstung, die in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, ist unter anderem eine Bestätigung deren Übereinstimmung mit den geltenden Technischen Regelwerken TR ZU/TR EAWU erforderlich. Die akkreditierten Experten der WR Group erstellen die erforderlichen EAC Zertifikate und Deklarationen gemäß den Anforderungen der Technischen Regelwerken der EAWU.