Als übergroß gilt die Ladung, deren Parameter die festgelegten Normen überschreiten und die Beförderung mit Standardtransportmitteln, z.B. in geschlossenen Straßenfahrzeugen oder geschlossenen Containern, nicht zulassen. Jeder Fahrzeugtyp ist einem anderen gesetzlichen Rahmen unterworfen, in dem es dementsprechend auch eine andere Definition von übergroßer Ladung, deren Größe und Gewicht gibt.
Die Parameter einer Ladung, die mit einem Standard-Sattelzug transportiert werden kann, betragen 20 m Länge, 4 m Höhe und 2,55 m Breite zusammen mit dem Fahrzeug. Alle größeren Ladungen, deren Abmessungen die oben genannten Parameter überschreiten, werden als übergroß (Nicht-Standard) eingestuft.