WR Group führt die Zollabfertigung komplexer technologischer Ausrüstung und Anlagenkomponenten aufgrund eines Klassifizierungsbescheides durch. Die Einfuhr von Industrieanlagen mit einem Klassifizierungsbescheid garantiert dem Kunden eine nachträgliche Reduzierung der Steuerlast für sein Unternehmen.
Der Klassifizierungsbescheid bietet die Möglichkeit, die Mehrkomponentenanlagen bei der Einfuhr in die EAWU unter einer einheitlichen Zolltarifnummer zu verzollen. Das heißt, die Anlage wird zu einem einheitlichen Einfuhrzollsatz und nur mit einem Genehmigungsdokument ins Zielland importiert. Dies spart dem Kunden Kosten und Zeit im Rahmen des Projekts.
Die Option der Wareneinfuhr mit einem Klassifizierungsbescheid ist im Artikel 16 des Föderalgesetzes Nr. 289-FZ „Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation und über die Änderung einiger gesetzlicher Akte der Russischen Föderation‟ vom 03.08.2018 und in der Verordnung der Föderalen Zollbehörde EAWU Nr. 194 vom 06.02.2019 festgelegt.
Der Klassifizierungsbescheid eignet sich für Ladungen, die aus vielen verschiedenen Komponenten bestehen und in mehreren Teillieferungen an einen einzigen Empfänger geliefert werden sollen, z.B. für komplexe Produktionslinien.
Die Zollabfertigung solcher Ladungen ohne Klassifizierungsbescheid wäre ein zeit- und kostenaufwändiger Prozess, denn jede einzelne Liefereinheit unter der entsprechenden Zolltarifnummer angemeldet werden müsste. Ein Klassifizierungsbescheid und die Anwendung eines speziellen Zollanmeldungsverfahrens ermöglichen wiederum einen störungsfreien Ablauf der Montage- und Installationsarbeiten im Unternehmen.
Der Föderale Zolldienst EAWU trifft die Entscheidung über die Klassifizierung der Ausrüstung, die in einem nicht zusammengebauten oder zerlegten Zustand bzw. unvollständig oder unfertig transportiert wird. Der Klassifizierungsbescheid bestätigt im Endeffekt, dass alle gelieferten Teile der Ladung eine Ausrüstungseinheit bilden, die für eine klar definierte Einzelfunktion ausgelegt ist. In diesem Fall kann die Ausrüstung ein Zollabfertigungsverfahren durchlaufen, wobei nur eine einheitliche Zolltarifnummer angegeben wird.
Darüber hinaus kann die technologische Ausrüstung, die mit einem Klassifizierungsbescheid in die EAWU eingeführt wird, zu einem ermäßigten Zollsatz oder sogar zu einem Null-Zollsatz abgefertigt werden, wenn ihre Analoga derzeit nicht im Bestimmungsland hergestellt werden.